Rechtsanwaltskanzlei

Ralph-Peter Grant
                                                                                                  

Betreuungsrecht


Für einen Volljährigen, der aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen, kann auf Antrag oder von Amts wegen durch das zuständige Amtsgericht -Betreuungsgericht- ein rechtlicher Betreuer bestellt werden.

In einem gerichtlichen Verfahren zur Anordnung einer Betreuung ist der Betroffene nicht "rechtlos" und der staatlichen Fürsorgepflicht ausgeliefert. Auch ein Geschäftsunfähiger kann seine Rechte im Verfahren selbst ausüben oder sich anwaltlicher Hilfe bedienen.

Seit vielen Jahren bin ich als gerichtlich bestellter Betreuer und Verfahrenspfleger in Betreuungsverfahren tätig.

In sämtlichen Situationen, vor oder während eines laufenden Betreuungsverfahrens, ist Ihnen durch mich eine fachkundige Beratung und Vertretung  gewährleistet.


 

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