Rechtsanwaltskanzlei

Ralph-Peter Grant
                                                                                                  

Rechtsanwaltsvergütung 


Rechtsberatung, außergerichtliche  und gerichtliche Vertretung sind wie alle anderen Dienstleistungen zu vergüten.


Am Telefon kann im konkreten Fall keine ausführliche Beratung erfolgen, ich werde Ihnen selbstverständlich kostenfrei mitteilen, welche Gebühren für Erstberatung und Vertretung entstehen können.


Gesetzliche Gebühren

Grundsätzlich sind die Gebühren durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt. Soweit Gebühren nach RVG abgerechnet werden, ist eine Vereinbarung über die Höhe der Vergütung nicht notwendig. Geringere als die gesetzlichen Gebühren darf ein Anwalt nicht berechnen. Die Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert. 


Für eine reine außergerichtliche beratende Tätigkeit wird entweder eine Vergütung für die aufgewendete Arbeitszeit oder eine Pauschale vereinbart.

Wird keine Vereinbarung geschlossen, sind die Gebühren für die Erstberatung eines Verbrauchers mit höchstens 190,--- € zuzüglich MwSt. gesetzlich geregelt.

Diese Vergütung rechne ich nicht auf eine weitere Beratung, Vertretung oder sonstige Tätigkeit an ( § 34 Abs. 2 RVG).

Für alle über eine Beratung hinausgehenden Tätigkeiten (z.B. außergerichtliche Vertretung, Tätigkeit vor Gericht etc.) richtet sich die Vergütung wie oben beschrieben nach dem RVG oder einer zu treffenden Vereinbarung.

  

 

Vergütungsvereinbarung

Neben oder anstelle der Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren des RVG kann auch eine Abrechnung auf Zeitbasis erfolgen,  abhängig von der Schwierigkeit und Bedeutung des Falles und der Anzahl der insgesamt anfallenden Bearbeitungszeit.

Beratung und Verfassung von Vorsorgeverfügungen rechne ich auf Basis einer mit dem Mandanten vorab geschlossenen Honorarvereinbarung nach Stunden ab. Eine RVG-Abrechnung könnte für den Mandanten ungünstig ausfallen, da z.B. bei Vorsorgevollmachten der Gegenstandswert der Gebührenberechnung das jeweilige Vermögen wäre.

Diese Abrechnungsart ist für Sie als Mandant sehr transparent, da Sie letztlich auch selbst den Umfang der anwaltlichen Leistung bestimmen können.



Für Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung und helfe Ihnen gerne weiter.


Weitere Informationen zur Rechtsanwaltsvergütung finden Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer: 

Rechtsanwaltsvergütung - ein kurzer Überblick